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Datenweitergabe und Datenschutz im Rahmen der kommunalen Sozialplanung

Neue Arbeitshilfen für Kommunen und Träger erschienen.

Die neueste Handreichung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) mit dem Titel „Datenweitergabe und Datenschutz im Rahmen der kommunalen Sozialplanung“ vermittelt Fachwissen über den sicheren Umgang mit Individualdaten in der integrierten strategischen Sozialplanung. Mit Praxisbeispielen aus drei Kommunen bietet sie eine Zusammenstellung der für die Sozialplanung relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Idee zu dieser Handreichung wird in der Einleitung erläutert: sie gehe auf die Beobachtung zurück, dass es Handelnden in der integrierten, strategischen Sozialplanung in Kommunen und Kreisen oftmals an Sicherheit im Umgang mit Individualdaten fehle. Ziel dieses Arbeitspapiers sei es daher, bestehende Unsicherheiten weitestgehend auszuräumen. Nach einer kurzen Einführung werden im zweiten Kapitel Beispiele aus der Sozialplanung nordrhein-westfälischer Kommunen vorgestellt: dem Rheinisch-Bergischen Kreis, der Stadt Unna und der Stadt Mülheim an der Ruhr. Im dritten Kapitel werden dann Datenschutzbestimmungen, Einschränkungen und Unterschiede für das Arbeiten mit aggregierten Daten aufgeführt. Dabei werden beispielsweise Fallzahlen und Prozentsätze in einzelnen Sozialbereichen sowie Individualdaten, die Identifikationsmerkmale, enthalten, näher erörtert. Die Arbeitshilfen sind für alle geeignet, die sich beruflich mit Datentransfer und Datenschutz in der Kommune befassen und die tiefer in das Thema einsteigen wollen.

Die G.I.B., Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, wurde 1986 vom Land Nordrhein-Westfalen als Alleingesellschafter gegründet. Sie richtet ihre Arbeit darauf aus, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der Verwirklichung ihrer Ziele der Beschäftigungsförderung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und von Armut und sozialer Ausgrenzung zu unterstützen.

Zum G.I.B.-Arbeitspapier „Datenweitergabe und Datenschutz im Rahmen der kommunalen Sozialplanung“

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