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Startchancen-Programm: 20 Milliarden für die Bildung

Bund und Länder einigen sich auf das Bildungspaket „Startchancen“. Für das neue Vorhaben der Ampelregierung sollen 20 Milliarden Euro investiert werden.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) stellte am 2. Februar 2024 in Berlin das „Startchancen-Programm“ vor: Die Einigung von Bund und Ländern sei das „größte und langfristigste Bildungsprojekt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ und „ein Meilenstein“. Erklärtes Ziel des Programms ist mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland, hängen hier soziale und familiäre Herkunft und Bildungserfolg doch ganz besonders eng zusammen. Bund und Länder reagieren außerdem auf den wachsenden Anteil von Schüler*innen, die die Mindeststandards im Rechnen, Lesen und Schreiben nicht erreichen.

20 Milliarden Euro über zehn Jahre wollen Bund und Länder nun für das zentrale Bildungsvorhaben „Startchancen“ der Ampelregierung zur Verfügung stellen. 4.000 Schulen, vor allem sogenannte Brennpunktschulen, sollen künftig Unterstützung durch das Programm erhalten. 60 Prozent davon sollen Grundschulen sein, um dort die “Basiskompetenzen” wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu verbessern. Weitere 20 Prozent sollen berufsbildende Schulen ausmachen. Starten wird das Programm planmäßig zum Schuljahresbeginn 2024/2025 im August dieses Jahres.

Bund und Länder werden für „Startchancen“ jeweils eine Milliarde Euro jährlich beisteuern. Damit sollen Schulen in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung sowie in eine bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams investieren können.

Mit Bekanntmachung des Programms wurden auch die Verteilungskriterien der Mittel kommuniziert. Vorgesehen ist, dass sich eine der drei Programmsäulen nach dem Anteil der armutsgefährdeten Minderjährigen sowie dem Anteil derer mit Migrationshintergrund richtet. Auch das Bruttoinlandsprodukt der Länder wird mitberücksichtigt. Es ist das erste Mal, dass die Gelder nicht rein nach dem Königsteiner Schlüssel (Bevölkerungsanteil zu einem Drittel und Steuereinnahmen der Länder zu zwei Dritteln) verteilt werden, wie sonst üblich bei Bund-Länder-Programmen.

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