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Rechtsanspruch Betreuungsplatz

Die zu erwartenden Kosten einer bedarfsgerechten Ganztagsversorgung liegen vor

Bereits der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bis zum ersten Lebensjahr kann nicht immer voll geltend gemacht werden. Weiterhin kann das Angebot an vielen Orten, insbesondere in Städten, die Nachfrage nicht befriedigen. Dabei ist eine umfassende und qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern nicht nur für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf essentiell. Vielmehr ist sie auch im Sinne der Chancengleichheit und damit der Bildungsgerechtigkeit ein zentrales Element. Dementsprechend ist ebenfalls die bedarfsgerechte Betreuung für Schulkinder von hoher Wichtigkeit. Folgerichtig haben sich die Berliner Regierungsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder geeinigt. Allerdings ist auch hier noch ein immenses Investitionsvolumen von Nöten. Das Deutsche Jugendinstitut hat nun eine Berechnung der zu erwartenden Kosten für eine bedarfsgerechte Ganztagsversorgung von Grundschulkindern bis 2025 vorgelegt: "Nur einem Teil der Eltern gelingt es bislang, ihre Betreuungswünsche zufriedenstellend zu erfüllen. Die Unterversorgung ist regional unterschiedlich. Um diese Betreuungslücke abzumildern, ist ein weiterer schrittweiser, aber konsequenter Ausbau notwendig." so Professor Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des DJI.

Zwei Szenarien der Kostenschätzung

So ermittelten die Forscherinnen und Forscher zwei mögliche Szenarien, die für die Umsetzung des Vorhabens in Frage kommen. Dabei musste sowohl das komplexe Konstrukt der aktuell sehr heterogenen Betreuungslage als auch die Sicherung von Qualitätsstandards sowie die Zunahme der Gehälter berücksichtigt werden. Für die Berechnung zogen die Expertinnen und Experten verschiedene Werte wie die jährliche Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK), die amtliche Kinderbetreuungsstatistik der statistischen Ämter und die vom DJI seit 2016 durchgeführte Kinderbetreuungsstudie (KiBS) heran. Als Grundlage diente außerdem die Anzahl der Kinder zwischen 6,5 und 10,5 Jahren, die im Jahr 2017 ca. 2,8 Millionen betrug. Darüber hinaus geht die Schätzung von einem Betreuungsbedarf in Hort und Schule von fünf Tagen mit je acht Stunden aus, also 40 Zeitstunden pro Woche aus. Zieht man die Verweildauer in der Schule ab, müssen die Kinder 18,8 Stunden pro Woche, das heißt 3,7 Stunden täglich zusätzlich betreut werden. "Der von den Eltern genannte Bedarf an einem Ganztagsbetreuungsangebot im Grundschulalter lag im Jahr 2017 bei 71 Prozent. Derzeit gibt es aber nur für 48 Prozent ein entsprechendes Ganztagsangebot.", erklärt Dr. Christian Alt, Leiter der Fachgruppe "Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern" am DJI, der für die Berechnungen verantwortlich ist. Bei der Kostenberechnung wurden nun zwei Möglichkeiten angenommen: Ein umfassender Ausbau, der von einem absoluten Bedarf der Eltern ausgeht, würde ein Investitionsvolumen von etwa 3,9 Milliarden Euro, also ca. 656 Millionen Euro pro Jahr nach sich ziehen (Szenario 1). Allerdings benötigen manche Eltern keine komplette Übermittagsbetreuung, sondern nur bis maximal 14:30 Uhr. Damit müssten bis 2025 bei einem Fortschreibungsmodell nur etwa 322.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden, was die Kosten auf insgesamt ca. 1,9 Milliarden Euro und damit ca. 319 Millionen Euro jährlich reduziert (Szenario 2).

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