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Rückenwind für Engagierte und ihre Organisationen

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement läuft noch bis Jahresende

Helfen oder sich für eine Sache stark machen, aber wie? Die akuten Pandemiebedingungen verschärfen diese Frage; schließlich sollen direkte zwischenmenschliche Kontakte auf das Nötigste beschränkt werden. Initiativen, Vereine und zivilgesellschaftliche Strukturen insgesamt sehen sich daher derzeit mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Kontext bietet die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement Unterstützung nicht nur für die aktuelle Situation, sondern auch für eine Weiterentwicklung ehrenamtlicher Tätigkeit. Mit dem Programm "Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona." sollen innovative Ideen und Projekte mit einem besonderen Augenmerk auf den Schwerpunkten Digitalisierung und Nachwuchsförderung sowie Initiativen in ländlichen und strukturschwächeren Regionen vorangebracht werden. Ziel des Förderprogramms ist es, dem Rückgang von Mitgliedern im ehrenamtlichen Bereich entgegenzuwirken und diese mittels neuer Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten nachhaltig zu motivieren.

Die drei Förderschwerpunkte des Programms

Die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen im oder über das Internet setzen oftmals die Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie finanzielle Unterstützung voraus. Für eine reelle digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft muss folglich auch die entsprechende Infrastruktur auf- und ausgebaut werden. Zusätzlich zur Stärkung der Nachwuchsgewinnung, die insbesondere die Gruppen der Kinder und Jugendlichen sowie der Älteren in den Blick nimmt, ist der dazugehörige Förderschwerpunkt der Stiftung auf den Erhalt bestehender Angebote und Engagementstrukturen ausgerichtet. Letztere sind in ländlichen Räumen oftmals besonders herausgefordert, weswegen die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement hierfür einen eigenen Förderschwerpunkt eingerichtet hat.

Umfang und Art der Förderung

Einzelne Projekte können jeweils mit bis zu 100.000 Euro unterstützt werden. Gefördert werden sowohl gemeinnützige Organisationen als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Kommunen. Dabei beträgt der Eigenanteil bei Projekten mit einer Förderung bis zu 5.000 Euro mindestens 10 Prozent, bei höheren Förderbeträgen jeweils 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Darüber hinaus sind Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro in einem Gesamtumfang von 1,5 Millionen Euro beim Erstempfänger möglich. Als förderfähig gelten Sachausgaben (z. B. Hard- oder Software), projektbezogene Personalkosten (für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte), projektbezogene Honorarkosten (z. B. für Programmierung/ Webdesign), Kosten für begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z. B. für die Einführung neuer Software) sowie eine Verwaltungskostenpauschale (z. B. Mietnebenkosen oder Büromaterial).

Schnelle Bewerbung von Vorteil

Anträge können noch bis 01.11.2020 eingereicht werden. Mittelabrufe sind jedoch nur noch bis zum 15.12.2020 möglich, da die beantragten Mittel noch im Jahr 2020 ausgegeben werden müssen.

Weitere Meldungen zum Thema auf dem Internetauftritt der Transferagentur Hessen:

Meldung zum Digitaltag am 19.06.2020

Meldung zur BNE-Förderung vom 08.05.2020

Meldung zum Förderprogramm "Engagierte Stadt" vom 05.05.2020

Meldung zum Sonderpreis "Digitaltag 2020" vom 07.04.2020

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