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Rechtskreise übergreifen

Studie zu Kooperationen bei Jugendberufsagenturen

Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) hat Mitte Februar den Report "Schnittstellen in der Sozialpolitik Eine Analyse am Beispiel der Einrichtung von Jugendberufsagenturen" veröffentlicht. Die Autorinnen der Studie, Linda Hagemann und Marina Ruth, haben mit Blick auf die Jugendberufsagenturen untersucht, wie die Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen gestaltet sind. Unter anderem sind bei dem Report, der im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung entstanden ist, wichtige Erkenntnisse herausgekommen, wie die Kooperationen besser verzahnt werden können.
 

Gute Zusammenarbeit braucht Zeit

Dass jede Jugendberufsagentur anders aufgebaut ist, kristallisierte sich für die Autorinnen der Studie schnell heraus. So fanden sich stets verschiedene Konstellationen der Zusammenarbeit, die auch unterschiedlich strukturiert und formal organisiert sind. Dieses Phänomen liegt darin begründet, dass es für die Jugendberufsagenturen kein übergreifendes Konzept gibt, sondern sie gemäß der jeweiligen Begebenheit vor Ort aufgebaut wurden. Dennoch ließen sich drei Modelle der Kooperation ablesen: eine Parität aller drei Rechtskreise, verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsverwaltung (Jobcenter und Arbeitsagentur) und eine Fokuspartnerschaft von Jobcenter und Jugendhilfe. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass die Arbeitsgemeinschaft umso reibungsloser abläuft, je älter die Jugendberufsagenturen sind. : „Das zeigt, dass es ein langwieriger Prozess ist, die Arbeit von drei Rechtskreisen tatsächlich miteinander zu verzahnen. Kooperation muss erarbeitet werden!“, so das Fazit von Hagemann und Ruth.
 

Erste Gelingensfaktoren identifiziert

Anhand von Agenturen, die weniger häufig Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit haben, lassen sich einige Faktoren ablesen, die eine solche Kooperation vereinfachen. Dabei gilt die Kooperationsvereinbarung als erster wichtiger Schritt. Des Weiteren lassen sich wechselseitige Skepsis und mangelnde Kommunikation am ehesten überwinden, wenn es regelmäßige Kontakte unterhalb der verschiedenen Fachleute in den jeweiligen Rechtskreisen gibt. Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Übergang von der Schule in den Beruf möglichst reibungslos zu ermöglichen, sind in den letzten Jahren knapp 300 Jugendberufsagenturen in Deutschland entstanden. Als Schnittstelle zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendamt sollen sie dafür sorgen, dass die Arbeit aus diesen drei Rechtskreisen (in der Sozialpolitik sind das SGB II mit der Grundsicherung, III mit der Arbeitsförderung und VIII mit der Jugendhilfe) möglichst „aus einer Hand“ bei den Rat- und Hilfesuchenden ankommt.

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