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Ganztag: Rechtsanspruch soll ab 2026 kommen

Bund und Länder haben sich Anfang September im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geeinigt. Bundestag und Bundesrat haben dem Vorhaben abschließend zugestimmt.

Damit tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wie geplant, zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Demzufolge hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können. Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern."

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit. Dabei werden die Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt. Zudem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Ursprünglich war eine Beteiligung von bis zu 50 Prozent vorgesehen. Darüber hinaus hat der Bund seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Neu vorgesehen sind außerdem Überprüfungen der Kosten in den Jahren 2027 und 2030, um die Finanzierung eventuell anzupassen.

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent aus. Diese Bedarfslücke soll nun geschlossen werden. Gerade während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig Betreuungsangebote auch am Nachmittag sind. Die Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren auch die Grundschulkinder: Sie werden in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. Das trägt auch zu mehr Teilhabechancen für Kinder aus sozial schwachen Familien bei.

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