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Corona-Pandemie: Bundesweit mehr Betreuungsmöglichkeiten eingerichtet

Auch Hessen unterstützt berufstätige Alleinerziehende

Während die Bundesländer die Kontaktbeschränkungen in der aktuellen Corona-Situation bis vorerst 3. Mai verlängert haben, dürfen kleinere Geschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche seit dem 20. April wieder öffnen. Vielerorts wird daher der Ruf nach einer Lockerung der Maßnahmen in Kitas und Schulen laut. Darauf haben die Länder mit einer Ausweitung der Notbetreuung von Kindern reagiert; die Anpassungen werden jedoch häufig schrittweise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen. Hierzu wurde in einzelnen Ländern die Definition der systemrelevanten Berufe erweitert; für gefährdete Kinder sowie Kinder aus sozial schwachen Familien gelten in Abstimmung mit den Jugendämtern vor Ort bereits von Anfang an Sonderregelungen. Zu den relevanten Berufen zählen in einzelnen Bundesländern neuerdings Handwerker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Verkaufspersonal und/ oder weitere Mitarbeitende aus dem Groß- und Einzelhandel.

Neu ist, dass mittlerweile berufstätige Alleinerziehende auch unabhängig von ihrem Beruf berücksichtigt werden; hier gelten jedoch nach wie vor unterschiedliche Regelungen. Eltern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein steht diese Möglichkeit nur unter bestimmten Bedingungen offen; Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen hingegen ermöglichen eine grundsätzliche Öffnung für Alleinerziehende. Neben diesen Eltern haben in Hessen auch Mitarbeitende von Presse, Rundfunk und Fernsehen einschließlich anderer Telemedien sowie Soldat*innen und andere Mitarbeitende der Bundeswehr Anspruch auf die Notbetreuung.

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