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Bessere Leistungen für Bildung und Teilhabe

Erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes ist in Kraft getreten

Seit dem 1. Juli 2019 bietet das sogenannte "Starke-Familien-Gesetz" einen höheren Kinderzuschlag sowie höhere Förderbeträge zu Bildungs- und Teilhabeangeboten für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Gleichzeitig wird das Antragsverfahren vereinfacht. Insgesamt zwei Millionen Kindern könnte der reformierte Kinderzuschlag zugutekommen; in Summe könnten vier Millionen davon profitieren. Bislang waren nur 800.000 Kinder anspruchsberechtigt.

Beispielsweise steigt die Förderleistung für den Schulbedarf dabei von 100 Euro auf 150 Euro für jedes Schuljahr. Darüber hinaus erhöht sich die monatliche Teilhabeleistung für Sportverein oder Musikschule von zehn Euro auf 15 Euro. Ab dem 1. August 2019 sind davon abgesehen mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) bekommen, von Kita-Gebühren befreit.

In einer Kurzbroschüre sind zudem alle Familienleistungen übersichtlich auf einen Blick zusammengestellt. Das "Starke-Familien-Checkheft" bietet Orientierung bei den Fördermöglichkeiten und bündelt aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und weiteren Familienleistungen. Das Checkheft enthält ebenfalls ein Kapitel zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe und wird ab dem 22.07.2019 auch in gedruckter Form verfügbar sein.

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