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KGSt, Bertelsmann Stiftung und Robert Bosch Stiftung veröffentlichen zweiteiligen Bericht zum kommunalen Integrationsmanagement

Die Verantwortung für Integration erstreckt sich über mehrere Ebenen. Umgesetzt wird sie vor Ort, in den Kommunen.

Zu deren Unterstützung haben die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), die Bertelsmann Stiftung und die Robert Bosch Stiftung GmbH einen gemeinsamen Bericht zum Integrationsmanagement veröffentlicht.

Für die KGSt und ihre Partner geht es darum, Integrationsmanagement mit Kommunalpolitik in Einklang zu bringen und zum Teil der kommunalen Strategie werden zu lassen. Integration sei keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Aufgabe von Kommunen. Eine nichtgelingende Integration berge erhebliche Risiken für die Entwicklung der Zivilgesellschaft.

Für gelungene Integration seien Sprachkenntnisse, Integrationskurse, Zugang zu Bildung und Weiterbildung, Beteiligung an Wirtschaft und Arbeitsmarkt, menschenwürdige Wohnbedingungen und das Wohnumfeld ebenso wichtig wie eine hinreichende rechtliche Stellung und eine Förderung der politischen Beteiligung der Zuwanderer. Integration sehen sie dabei als einen wechselseitigen Prozess der Teilhabe ermöglichen soll und sie empfehlen die Einbindung Geflüchteter, engagierter Bürgerinnen und Bürgern, freier Träger und Migrantenselbstorganisationen. Die Basis für ein kommunales Leitbild Integration liefert für sie die Bürgerkommune mit den Elementen Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit. Je schneller sich eine Kommune dem Thema widme und Teilhabe ermögliche, desto schneller ließen sich Lösungen finden. Die Entwicklung in großen Städten deute darauf hin, dass Vielfalt zur Normalität würde. Dies wirke sich, wenn auch verzögert, auf kleinere Städte und ländliche Regionen aus, was möglicherweise dazu führe, dass sich das Prinzip einer homogenen Mehrheitsgesellschaft verändere. Es gehe darum, Strukturen zu schaffen, die Integration ermöglichen. Die Kommunen seien gefordert, diese proaktiv zu gestalten.

Der Bericht empfiehlt die Zusammenführung von Fachbereichen. Ob jedoch die im Bericht vorgeschlagene Zusammenführung von Ausländerbehörde und Flüchtlingssozialarbeit sinnvoll ist, oder ob andere Lösungen zweckdienlicher sind, sei an dieser Stelle als Frage angemerkt. Grundsätzlich kann Integration auch als Querschnittsfachbehörde organisiert werden, die die interkulturelle Öffnung in allen Bereichen (Verwaltung, Bildung, Kultur, Soziales, Wirtschaft, Gesundheit) voranbringt und mitgestaltet.

Eines jedoch ist klar und dies stellt der Bericht folgerichtig fest: Aufgrund der unterschiedlichen Verfasstheit der Kommunen in Deutschland gibt es keine Patentlösung, sondern stets nur lokale, passgenaue Lösungen, die sich zwar an anderen Kommunen orientieren mögen und sollen, jedoch stets örtliche Herausforderungen berücksichtigen müssen.

Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil widmet sich der Frage, wie Integration strategisch gesteuert werden kann. Der zweite Teil widmet sich konkreten Handlungsfeldern wie Wohnen, Sprache, Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Gesundheit, Sport und Kultur.

 

Teil 1: Managementansätze und strategische Konzeptionierung (7/2017)

Teil 2: Handlungsfelder und Erfolgsfaktoren gestalten (15/2017)

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